... Strafrechtsänderungsgesetz - § 201 StGB - (... StrÄndG) (G-SIG: 11020566)
<b>Bezug:</b> Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 1984 (BVerfGE 66,116ff) Siehe auch den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU BT Drs. 8/2396 (GESTA 8. WP B44, Abschlußband S. 710) sowie weitere Gesetzentwürfe des Bundesrats aus der 8., 9. und 10. WP <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 201 Strafgesetzbuch: Schaffung einer neuen Strafvorschrift betr. die öffentliche Mitteilung eines abgehörten oder unbefugt auf einen Tonträger aufgenommenen nichtöffentlich gesprochenen Wortes. Nichtstrafbarkeit bei überwiegen des öffentlichen Interesses. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Abhöraffäre/Änd. § 201 StGB betr. Schutz gegen unbefugtes Abhören * Strafgesetzbuch/Änd. § 201 StGB betr. Schutz gegen unbefugtes Abhören