... Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 142, 232, 315c StGB - (... StrÄndG) (G-SIG: 12020558)
<b>Bezug:</b> Rechtsprechung des BGH zum Tatbestandmerkmal "rücksichtlos" (BGHSt 5, 392; BGH VRS 50, 342) Siehe auch C127 <br><br><b>Inhalt:</b> Entkriminalisierung von Verkehrsteilnehmern und erleichterte strafrechtliche Verfolgung besonders gefährlicher Verhaltensweisen im Straßenverkehr: Verbesserung der Sicherung von Schadensersatzansprüchen durch Einräumung der späteren Meldung des Unfallverursachers nach unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, Beschränkung der strafrechtlichen Verfolgung von Amts wegen auf fahrlässige Körperverletzung und grob verkehrswidriges Verhalten, erweiterte Verfolgungsmöglichkeit bei grob verkehrswidrigem Verhalten; Änderung der §§ 142, 232 und 315c Strafgesetzbuch. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strafgesetzbuch/Änderung der §§ 142, 232 und 315c StGB betr. Straßenverkehr * Verkehrsstraftat/Änderung der §§ 142, 232 und 315c StGB betr. Straßenverkehr * Fahrerflucht/Einräumung der späteren Meldung des Unfallflüchtigen