... Strafrechtsänderungsgesetz
Neufassung des Tatbestands der Geheimnisverletzung zur Auflösung der Kollision zwischen dem Grundrecht der Presse- und Informationsfreiheit einerseits und dem Interesse der Regierung auf Geheimhaltung bestimmter Vorgänge andererseits;<br /> Neufassung § 353 c Strafgesetzbuch