Strafrechtliche Relevanz sog. "Ex-post-Triage-Entscheidungen" nach klinisch-ethischen Empfehlungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus strafrechtlicher Sicht, wenn Ärztinnen und Ärzte der Empfehlung folgen, im Fall von nicht ausreichenden Behandlungskapazitäten auf Intensivstationen eine "nachrangige Behandlung" (sogenannte Ex-post-Triage) durchzuführen, wie sie im Schritt 2 ("Priorisierung der intensivmedizinischen Versorgung") von Abschnitt 3.2.2 in den von sieben medizinischen Fachgesellschaften herausgegebenen klinisch-ethischen Empfehlungen, "Entscheidungen über die Zuteilung intensivmedizinischer Ressourcen im Kontext der COVID-19-Pandemie", gegeben wird (2. überarbeitete Fassung vom 17. April 2020; www.divi.de/joomlatools-files/docman-files/publikationen/covid-19-dokumente/200417-divi-covid-19-ethikempfehlung-version-2.pdf), und sieht die Bundesregierung hier die Notwendigkeit zu gesetzgeberischem Handeln beziehungsweise gesetzgeberischer Klarstellung (bitte beide Fragen juristisch und politisch begründen)?