Strafrechtliche Relevanz der Nutzung von Melde-Software durch die Zentralbehörde der türkischen Polizei
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kommt nach Einschätzung der Bundesregierung durch die Nutzung der EGM-App der Zentralbehörde der türkischen Polizei zur Meldung des Verhaltens türkischer Staatsbürger in Deutschland (oder anderer ähnlicher Melde-Software) eine Strafbarkeit nach § 99 des Strafgesetzbuchs in Betracht, und wie viele Strafverfahren hat der Generalbundesanwalt nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Verwendung der EGM-App bisher eingeleitet?