Strafrechtliche Möglichkeiten gegen nachweislich falsche Angaben von Krankenhäusern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchen gesetzlichen Möglichkeiten kann gegen nachweislich falsche Angaben von Krankenhäusern, wie z. B. die Abrechnung nicht tatsächlich erbrachter medizinischer Leistungen, strafrechtlich vorgegangen werden, und warum ist hier § 263 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Betrug) nicht hinreichend?