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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-65373

Strafrechtliche Einordnung einer Organentnahme bei nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Hirntoddiagnostik

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist eine Organentnahme bei nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Hirntoddiagnostik strafrechtlich einzuordnen, insbesondere im Hinblick auf Straftaten nach § 211 ff. (Straftaten gegen das Leben) und § 223 ff. (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit) des Strafgesetzbuchs?