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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-29246

Strafrechtliche Bewertung des Meldeverfahrens von Personen auf ISAF-Listen in Afghanistan

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Personen, die deutsche Stellen in Afghanistan auf eine der ISAF-Vorranglisten ohne &bdquo;Tötungs&ldquo;-Empfehlung gemeldet haben, wurden sodann mit dieser Handlungsempfehlung &bdquo;Festnahme&ldquo; oder auch &bdquo;Tötung&ldquo; jeweils auf nationale Targeting-Listen eines anderen ISAF-Truppenstellers übernommen und getötet, und teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass deutsche Benennungen von Zielpersonen auf solche Listen in Kenntnis, dass andere Streitkräfte diese Personen entgegen deutscher Empfehlung &bdquo;Festnahme&ldquo; auf &bdquo;Tötungs-Listen&ldquo; setzen und durch Drohnen, Scharfschützen o. Ä. töten, strafrechtlich als vorsätzliche Beteiligung an der absichtlichen heimtückischen Tötung von Menschen zu werten ist?<br /> <br /> Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als &bdquo;VS &ndash; Nur für den Dienstgebrauch&ldquo; eingestuft. Von einer Veröffentlichung der Antwort in einer Bundestagsdrucksache wird daher abgesehen. Abgeordnete haben die Möglichkeit, in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages Einsicht in die Antwort zu nehmen.