Strafrechtliche Aufarbeitung des illegalen Geldnachdrucks im Jahr 1989 durch SED-Genossen und Mitarbeiter der Staatssicherheit
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Wie ist der Kenntnisstand der Bundesregierung hinsichtlich der Tatsache, dass sich führende Genossen der SED und Staatssicherheit im Dezember 1989 in der DDR-Staatsbank eingeschlossen haben, um dort Geldmengen für den Eigenbedarf zu drucken, und welche detaillierten Kenntnisse (z. B. hinsichtlich des Wertvolumens des illegalen Nachdrucks, der Namen der handelnden Personen, der strafrechtlichen Aufarbeitung des Vorgangs, der Verwendung der Nachdrucke und der etwaigen Verschiebung dieser Geldwerte ins Ausland) hat die Bundesregierung?</span>