Strafrechtlich relevante Handlungen von Klimaaktivisten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse hinsichtlich der in Zusammenhang mit den, aus meiner Sicht derzeit überhandnehmenden Phänomen sogenannter "Klima-Kleber", aufgetretenen strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen im laufenden Kalenderjahr 2022 (Verfahren mit Tatvorwurf nach § 240, § 323c Absatz 2 und § 315b des Strafgesetzbuchs), und wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung im Hinblick auf konkrete Maßnahmen hieraus (vgl. BZ vom 7. November 2022 - www.bz-berlin.de/berlin/friedrichshain-kreuzberg/klima-kleber-blockieren-wieder-strassen-in-berlin, zuletzt abgerufen am 8. November 2022)?