Strafrahmen bei sexuellem Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Position der Interessenvertretung behinderter Frauen Weibernetz e. V., eine Strafrahmenanpassung bei sexuellem Missbrauch widerstandsunfähiger Personen innerhalb des Strafrechtes vorzunehmen und für die notwendigen Änderungen "eine Rechtstatsachenuntersuchung, in der geprüft wird, in welchen Fällen in den letzten Jahren nach § 179 StGB verhandelt wurde und ob die unterschiedlichen Strafmaße noch zeitgemäß sind" in Auftrag zu geben (www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/28894/Weibernetz-fordert-Untersuchung-in-Sachen-Sexualstrafrecht.htm)?