Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern teilt die Bundesregierung meine Annahme, dass die strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 371 der Abgabenordnung aufgrund der ihr inneliegenden Minimierung des Risikos einer Bestrafung für begangene Steuerstraftaten – bei Vorliegen der Voraussetzungen – dazu beitrage, das Risiko einer Steuerstraftat überhaupt erst einzugehen (bitte begründen)?