Strafbarkeit von Verstößen gegen die Residenzpflicht des Aufenthaltsgesetzes
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Mit welcher Begründung plant die Bundesregierung, die Strafbarkeit von Verstößen gegen die Residenzpflicht zu verschärfen (§ 95 des Referentenentwurfs zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes), und inwiefern ist dies mit der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehenen Lockerung der Residenzpflicht kohärent?</p>