Strafbarkeit des sogenannten Containerns
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wonach über die Strafbarkeit des Containerns (Selbstbedienung aus Abfallbehältern von Lebensmittelmärkten) Rechtsunsicherheit besteht, weil unklar ist, ob der Supermarkt das Eigentum an den weggeworfenen Sachen aufgegeben hat, und welche konkreten Maßnahmen (z. B. Klarstellung im Strafgesetzbuch) ergreift sie, um diese Rechtsunsicherheit für Menschen, die sich aktiv gegen die Lebensmittelverschwendung einsetzen wollen, zu beseitigen?