Strafbare Hacker-Angriffe auf Webseiten von Wikileaks-Sympathisanten sowie Ausschluss einer Unterstützung durch Einrichtungen des Bundes
Originaltext der Frage(n): <br /> <br /> Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über diejenigen Hacker, die in den letzten Tagen weltweit Hunderte von Webseiten angriffen und zum Absturz brachten, welche aus Solidarität Inhalte der Wikileaks-Webseiten spiegelten, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass zu dieser hierzulande strafbaren Computersabotage (§ 303b des Strafgesetzbuchs – StGB) auch Dienststellen, Bedienstete, technische Kapazitäten oder Fachwissen des Bundes (wie etwa des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik) bzw. von diesen beauftragte Dienstleister eingesetzt wurden?