Strafanzeige gegen Beschäftigte des Bundes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In wie vielen Fällen haben Bundesministerien nebst nachgeordneter Behörden seit 2013 (vergleiche Tagesspiegel vom 21. Februar 2020) Strafanzeige gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstattet im Falle eines bekannt gewordenen Verdachts dienstlich oder außerdienstlich begangener Straftaten – v. a. bei Offizialdelikten wie Betrug –, anders als dies die Berliner Sozialsenatorin bezüglich des (aus dortigem Dienst wegen eigennützig falscher Abrechnungen mit Schaden von möglicherweise über 10.000 Euro kürzlich entlassenen) Mitarbeiters kürzlich unterlassen hatte, und in wie vielen Fällen haben diese strafangezeigten Bundesmitarbeiter versucht, spätere Einsichtsgesuche etwa von Medien in ihre betreffende Straf- oder anschließende Entlassungsakte durch gerichtlichen Eilantrag zu verhindern, so wie der Mitarbeiter einen solchen Antrag kürzlich für angezeigt hielt (vergleiche Tagesspiegel a. a. O.)?