Straf- und Ermittlungsverfahren nach §§ 89a, 89b und 91 Strafgesetzbuch
Angaben zu Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts oder der Länderstaatsanwaltschaften nach den von der Großen Koalition beschlossenen Anti-Terror-Paragraphen 89a (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat), 89b (Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) und 91 StGB (Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat), Untersuchungshaft, Anklageerhebungen, Verurteilungen, Freisprüche, Rechtsmittel, praktische Wirksamkeit der als "Gesinnungsstrafrecht" kritisierten Paragraphen, Frage der Änderung oder Abschaffung<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)