Straf- und Ermittlungsverfahren nach §§ 89a, 89b und 91 des Strafgesetzbuchs im Jahr 2013
Ermittlungsverfahren in Folge der 2009 in das Strafgesetzbuch eingeführten "Anti-Terror-Paragraphen" (§§ 89a, 89b und 91), Angaben zu Anklagen, Gerichtsverfahren, Verurteilungen und Freisprüchen, Einlegung von Rechtsmitteln; Evaluierung: Beurteilung der praktischen Wirksamkeit bei der Bekämpfung staatsgefährdender Gewalttaten und Auswirkungen auf die Bürgerrechte, Notwendigkeit zur Änderung, Ergänzung oder Abschaffung; Datenbasis<br /> (insgesamt 31 Einzelfragen)