Straßen- und Schienenlärm wirksam reduzieren
Gesetzliche Regelung zum Gesundheitsschutz: Anspruch auf Ausweisung eines Lärmsanierungsgebietes bei Überschreitung bestimmter Gesamtlärmpegel, einheitliches Bemessungsverfahren, Kennzahl zur Dringlichkeit der Sanierung, Behörde zur Entwicklung von Lärmminderungsmaßnahmen (Verhandlungsverfahren mit Bürgerbeteiligung), Finanzierung bei mehreren Lärmquellen durch Kostenaufteilung; Prüfung möglicher Lärmsanierungskosten an Straßen und Schienenstrecken, Finanzierungsmodell zur Beseitigung des Investitionsstaus zum Lärmschutz an Straßen in kommunaler Baulast, Verdopplung der Lärmsanierungsmittel an Bundesschienenwegen bzw. Vervierfachung an Bundesfernstraßen