Stilllegung von landwirtschaftlichen Nutzflächen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Vor dem Hintergrund, dass in Deutschland ab dem Jahr 2023 4 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Rahmen der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik als Flächenstilllegung aus der Bewirtschaftung genommen werden sollen, wie viel Hektar hochertragsfähige landwirtschaftliche Nutzfläche sind hiervon nach Kenntnis der Bunderegierung in Deutschland betroffen?<br /> <br /> Wie viel Tonnen Getreide zur menschlichen Ernährung können auf den zukünftigen 4-prozentigen Zwangsstilllegungsflächen, die nach den Beschlüssen der GAP und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen der Einkommensgrundstützung ab 2023 als landwirtschaftliche Nutzflächen aus der Produktion für Getreide genommen werden, in Deutschland produziert werden?