Stilllegung von Kohlekraftwerken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, nach der eine Stilllegung von Kohlekraftwerken "insbesondere bei älteren, bereits abgeschriebenen Anlagen […] ohne Entschädigungszahlungen […] möglich" sei (WD 3 – 3000 – 360/18), sowie aus der Kurzinformation, dass der Bericht der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung, mit den Kohlekraftwerksbetreibern "keine Hinweise auf das Bestehen unzumutbarer wirtschaftlicher Belastungen in Bezug auf einzelne Kraftwerke" gebe (Ergänzung zur Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 360/18), vor dem Hintergrund der Empfehlung der Kommission über die Leistung von Entschädigungen zu verhandeln?