Stilllegung und Finanzierung von Heizungsanlagen in Privathaushalten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist nach Informationen der Bundesregierung zu handeln, wenn die Grenzwerte von Heizungsanlagen in Privathaushalten überschritten werden, die untere Umweltschutzbehörde die Stilllegung der Anlage anordnet und der betroffene Bürger oder die betroffene Bürgerin nicht über ausreichende Finanzmittel für eine neue Heizungsanlage verfügt und weitere Finanzierungen nicht gewährt werden?