Steuervorauszahlungen von Reiseveranstaltern für Übernachtungsleistungen seit 2012
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Reiseveranstalter haben seit 2012 Steuervorauszahlungen geleistet, in dem sie den Ankauf von Übernachtungsleistungen der Gewerbesteuer hinzugerechnet haben, und wie hoch sind die nun zu erstattenden Steuerrückzahlungen inklusive Erstattungszins von 6 Prozent pro Jahr bzw. 0,5 Prozent pro Monat, die fällig werden, weil das Urteil III R 22/16 des Bundesfinanzhofs vom 25. Juli 2019, wonach der Ankauf von Übernachtungsleistungen nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegt, nun auch im Bundessteuerblatt veröffentlicht und damit für allgemeingültig erklärt wurde (www.touristik-aktuell.de/nachrichten/reisevertrieb/news/datum/2019/12/19/urlaubssteuer-veranstalter-erhalten-millionen-zurueck/) (bitte die Summe der Steuerrückzahlung und die Summe der Erstattungszinsen getrennt angeben)?