Steuervollzug im Zusammenhang mit Cum-Ex Geschäften
Von drohenden Verjährungsfristen betroffene Fälle unberechtigter Kapitalertragsteuererstattungen, nicht aufgenommene bzw. nicht zu Ende geführte Steuerfestsetzungsverfahren, Interventionen des BMF und Treffen mit Länderfinanzbehörden bei Fällen mit und ohne Cum/Ex-Bezug<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen)