Steuervereinfachung - Lohnsteuerklassen III, IV und V abschaffen (G-SIG: 16011199)
Einführung der Individualbesteuerung anstatt der Zusammenveranlagung von Ehegatten, Umwandlung des Ehegattensplittings mit steuerfreier Übertragungsmöglichkeit bis zur Höhe von 10 000 Euro, Verwendung von Steuermehreinnahmen für Kinderbetreuung, Berücksichtigung von Unterhaltspflichten <p> </p>