Steuerstrafrechtliche Ermittlungen gegen Kreditinstitute
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie viele Fälle von strafrechtlichen Ermittlungen im Steuerbereich (beispielsweise zu Cum/ Ex-Fällen, Umsatzsteuerbetrug, Beihilfe zur Steuerhinterziehung etc.) gegenüber Kreditinstituten oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kreditinstituten sind der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Basis von § 8 Absatz 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) in Verbindung mit Verwaltungsanweisungen der Finanzminister der Länder übermittelt worden (bitte ab dem Jahr 2002 nach Jahren und Arten des Steuervergehens aufschlüsseln), und welche konkreten aufsichtsrechtlichen Konsequenzen hatte das Wissen um derartige Fälle?</p>