Steuerrechtliche Behandlung von Wasserpfeifentabak
Mangelnde Vereinbarkeit des Geschäftsmodells von Wasserpfeifen-Cafés bzw. Shisha-Bars mit derzeitigen tabaksteuerrechtlichen Bestimmungen, Handlungsbedarf und Ausnahmeregelungen, insbes. betr. Verpackungszwang, verpflichtende Steuerzeichen und Mischen mit Zusatzprodukten<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)