Steuerrechtliche Behandlung von Leistungen selbständig arbeitender Assistenten von Menschen mit Behinderungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie können selbständig arbeitende Assistenten von Menschen mit Behinderung, die aus den Leistungen im Rahmen eines Persönlichen Budgets ihres Klienten finanziert werden und diese privat anbieten, diese Leistungen gleichberechtigt mit gemeinnützigen Diensten der Wohlfahrtspflege ohne Umsatzsteuerbefreiung anbieten, und muss im Sinne des Wunsch- und Wahlrechts die Mehrwertsteuer von der bewilligenden Behörde eingerechnet werden, wenn der Mensch mit Behinderung eine Assistenz durch einen privaten selbständigen Anbieter verlangt?