Steuerrechtliche Behandlung und Anerkennung als Bioethanol von aus lignocellulosehaltiger Biomasse gewonnenen Ethanol
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird Ethanol, das aus lignocellulosehaltiger Biomasse gewonnen wird und zur Beimischung in Benzin verwendet werden soll, steuerrechtlich genauso behandelt und zur Verwendung zugelassen wie aus Getreide oder Zuckerrüben hergestelltes Ethanol, wenn der Alkohol dem Benzin zugemischt wird, und wird dieses Ethanol nach den bestehenden Richtlinien als Bioethanol anerkannt?