Steuerrechtliche Behandlung der Leistungen von Kliniken in privater Trägerschaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, dass aufgrund der unzureichenden Umsetzung des Artikels 132 Absatz 1 Buchstabe b der Europäischen Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwSTSystRL) in das deutsche Umsatzsteuergesetz Leistungen von Kliniken in privater Trägerschaft mit einer Konzession nach § 30 der Gewerbeordnung im Vergleich zu nach § 108 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zugelassenen Krankenhäusern steuerrechtlich ungleich behandelt werden, und wenn ja, wie ist zu erklären, dass die Bundesregierung die seit Jahren bestehende Unvereinbarkeit mit der Europäischen Gesetzgebung bisher nicht geändert hat?