Steuerrecht vereinfachen - Bürokratie abbauen
Ersatz der sog. "Bürokratiebremse" durch eine "One in, two out"-Regel, Anhebung der Wertgrenze für die Sofortabschreibung geringfügiger Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro, Erleichterungen bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung, Verzicht auf die Abgabe von Steuererklärungen bei Rentnern ohne Zusatzeinkünfte sowie auf Einnahmenüberschussrechnungen bei Unternehmen mit Einnahmen bis 17.500 Euro, zeitnahe Durchführung von Betriebsprüfungen, ausschließliche digitale Datenübermittlung in der Finanzverwaltung u.a. Maßnahmen; direkter Datenaustausch zwischen der Finanzverwaltung und den statistischen Ämtern von Bund und Ländern, Inkrafttreten von Gesetzesänderungen erst bei Vorliegen der erforderlichen IT-Infrastruktur