Steuerpolitische Empfehlungen des OECD-Wirtschaftsberichts 2025
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern plant die Bundesregierung, die zentralen Empfehlungen mit steuerpolitischem Charakter der OECD aus deren Wirtschaftsbericht 2025 (vgl. www.oecd.org/content/dam/oecd/de/publications/reports/2025/06/oecd-economic-surveys-germany-2025_b395dc9b/edfb037f-de.pdf, v. a. S. 14/15, v. a. Reform des Ehegattensplittings, Beschränkung von Minijobs auf Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, Verbreiterung der Steuerbasis, verstanden sowohl als Abbau von Vergünstigungen bei der Kapitalertrag-, Erbschaft-, Umsatz- und Umweltbesteuerung als auch der Stärkung des Steuervollzugs, Anhebung von Grundsteuern mit Stundungen für zahlungsschwache Wohneigentümerinnen und -eigentümer sowie von Alkohol- und Tabaksteuern, Einrichtung eines Bundesfinanzkriminalamts) umzusetzen, und welche davon erwägt sie nicht aufzugreifen (bitte möglichst differenziert begründen)?