Steuerpflichtigkeit der Zahlungen der Dezember-Soforthilfe 2022
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass die Gas- und Wärmepreisbremse mit der aktuellen Gesetzesformulierung "wird dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet" (§ 123 Absatz 2 EStG) in der Bemessungsgrundlage "zu versteuerndes Einkommen" i. S. d. § 32a Absatz 1 Satz 1 EStG nicht enthalten ist, durch diesen Verweis auch nicht der tariflichen Einkommensteuer unterliegt und somit ins Leere läuft, und falls nicht, warum soll aus Sicht der Bundesregierung eine Besteuerung erfolgen?