Steuerpflicht für EU-Mietzuschüsse
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit sind EU-Mietzuschüsse, wie sie beispielsweise auch an den Präsidenten des Europäischen Rechnungshofs gezahlt werden (sowohl verbrauchte als auch nicht verbrauchte Zuschüsse), nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland steuerpflichtig bzw. anderweitig steuerpflichtig, z. B. EU-Gemeinschaftssteuer (FAZ vom 30. November 2021: "EU-Kontrolleure unter Verdacht")?