Steuermindereinnahmen und die CO2-Einsparungen bei der steuerlichen Förderung energetischer Sanierung von Wohngebäuden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf Basis welcher konkreten Schätzwerte bzw. Annahmen (z. B. Anzahl von Sanierungen bei voller Jahreswirkung, Höhe des durchschnittlichen Fördersatzes etc.) hat die Bundesregierung die Steuermindereinnahmen und die CO2 -Einsparungen im aktuellen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht im Fall der steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden berechnet?