Steuermindereinnahmen und CO2-Einsparungen bei einer Anhebung der steuerlichen Entfernungspauschale und einer Mobilitätsprämie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf Basis welcher konkreten Schätzzahlen bzw. Annahmen (z. B. Anspruchsberechtigte bei der Entfernungspauschale, Anspruchsberechtigte der Mobilitätsprämie, durchschnittliche Höhen der Prämie etc.) hat die Bundesregierung die Steuermindereinnahmen und die CO2 -Einsparungen im aktuellen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht im Fall befristeter Anhebung der steuerlichen Entfernungspauschale und befristete Gewährung einer Mobilitätsprämie berechnet?