Steuermindereinnahmen im Falle einer Erhöhung des Grundfreibetrags auf 16000 Euro
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Berechnungen angestellt, wie hoch die jährlichen steuerlichen Mindereinnahmen (nach Steuerarten getrennt) bei einer Erhöhung des Grundfreibetrages 2024 von 11.604 Euro auf 16.000 Euro, bei einer korrespondierenden Verschiebung der Tarifzonen gemäß § 32a Absatz 1 Nummer 2 bis 4 des Einkommensteuergesetzes sind, und wenn ja, wie lauten die Ergebnisse der Berechnungen?