Steuermindereinnahmen im Falle einer Berücksichtigung des Reichensteuersatzes beim Inflationsausgleich
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche zusätzlichen steuerlichen Mindereinnahmen (volle Jahreswirkung) würden sich nach Schätzung der Bundesregierung im Vergleich zum Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Bundestagsdrucksache 20/3496) für die Jahre 2023 und 2024 ergeben, wenn auch der Eckwert des Einkommensteuertarifs beim sog. Reichensteuersatz (45 Prozent) wie die übrigen Eckwerte um 5,76 Prozent (2023) bzw. 2,49 Prozent (2024) erhöht würde (bitte nach Jahren, Steuerarten und Steuergläubigern differenziert angeben)?