Steuermindereinnahmen durch die Anwendung des Auslandstätigkeitserlasses
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Höhe treten in Deutschland Steuermindereinnahmen aus der Anwendung des Auslandstätigkeitserlasses ein (bitte mit Darstellung der geschätzten Fallzahlen und der durchschnittlichen Entlastung pro Fall infolge der Anwendung des Auslandstätigkeitserlasses), und inwieweit hält es die Bundesregierung für hinnehmbar, dass durch die Anwendung des Auslandstätigkeitserlasses nicht besteuerte weiße Einkünfte (vgl. Bemerkung Nr. 62 in den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2016, Bundestagsdrucksache 18/10200) entstehen können (bitte mit Begründung)?