Steuermindereinnahmen durch den steigenden Anteil abzugsfähiger Altersvorsorgeaufwendungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welchen Betrag summieren sich bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung die Steuermindereinnahmen nach Beginn des Übergangs auf eine nachgelagerte Besteuerung durch den steigenden Anteil der abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen, und welchen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung bei der bestehenden Regelung vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Verbots der Doppelbesteuerung (ich bitte dabei um Berücksichtigung der rechtlichen Einschätzung des Richters am Bundesfinanzhof Dr. Egmont Kulosa www.sueddeutsche.de/wirtschaft/rente-steuern-doppelbesteuerung-verfassung-1.4699662)?