Steuermindereinnahmen durch AfA-Regelungen für Wohngebäude
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Steuermindereinnahmen haben sich durch die steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten für Abnutzung für neu errichtete Wohngebäude, kurz AfA, für den Bundeshaushalt im Zeitraum vom Beginn der Legislaturperiode bis zum Zeitpunkt der Änderung bzw. Einführung der steuerlichen Regelungen und nach ihrer Änderung bzw. seit ihrer Einführung bis zur Gegenwart ergeben, aufgeschlüsselt für die lineare Absetzung für Abnutzung seit Beginn der Legislaturperiode bis Ende 2022 (nach § 7 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes – EStG), für den Zeitraum seit ihrer Erhöhung von 2 Prozent auf 3 Prozent nach dem 1. Januar 2023 bis heute, für die degressive Absetzung für Abnutzung seit ihrer Einführung bis heute (nach § 7 Absatz 5a EStG) und für die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau (nach § 7b EStG) seit ihrer Einführung bis heute?