Steuermindereinnahmen bei einer Halbierung der Bemessungsgrundlage bei privater Nutzung von Elektro- und Hybridelektrodienstfahrzeugen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchen jährlichen Steuerausfällen rechnet die Bundesregierung durch die im Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Bundesratsdrucksache 372/18) geplante Halbierung der Bemessungsgrundlage von 1 auf 0,5 Prozent bei der privaten Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen bei der Dienstwagenbesteuerung nach § 6 Absatz 1 Nummer 4 des Einkommensteuergesetzes, und wie viele Steuereinnahmen würden nach Kenntnis der Bundesregierung pro Jahr verloren gehen, wenn die Halbierung der Bemessungsgrundlage von 1 auf 0,5 Prozent auf die private Nutzung von Dienstfahrrädern und Dienstelektrofahrrädern ausgeweitet würde?