Steuermindereinnahmen bei einer Erhöhung der linearen Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch sind nach Schätzungen der Bundesregierung die steuerlichen Mindereinnahmen für eine Erhöhung der linearen AfA (Absetzung für Abnutzung) von 2 Prozent auf 3 Prozent (a) falls nur für Neubauten und (b) falls für alle noch nicht komplett abgeschriebenen Gebäude in den Jahren 2018 bis 2021 nach Steuerarten?