Steuermindereinnahmen bei Absenkung des Solidaritätszuschlags
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Steuermindereinnahmen ergeben sich bei einer Absenkung des Solidaritätszuschlags um 0,5 Prozentpunkte, einen Prozentpunkt, zwei Prozentpunkte, drei Prozentpunkte, 5,5 Prozentpunkte (jeweils differenziert nach Einkommensteuer und Körperschaftsteuer), und wie viele Steuerpflichtige zahlen infolge des Freibetrags und der Gleitzone keinen Solidaritätszuschlag (bitte absolut und relativ zu allen Steuerpflichtigen angeben)?