Steuermehreinnahmen bei ausschließlicher einkommensteuerlicher Absetzbarkeit von Handwerksleistungen oberhalb von 300 Euro
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welche steuerlichen Mehreinnahmen (volle Jahreswirkung) würden nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung entstehen, wenn die einkommensteuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen unter sonst unveränderten Regelungen nur noch für Beträge oberhalb von 300 Euro möglich wäre (bitte differenziert nach Steuerarten angeben), und bei wie vielen Steuerfällen würden sich dadurch Steuerbelastungen ergeben?</p>