Steuerliches Mehraufkommen durch die erweiterte beschränkte Steuerpflicht gemäß § 2 Außensteuergesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welches steuerliches Mehraufkommen wurde durch die erweiterte beschränkte Steuerpflicht gemäß § 2 des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen in den Jahren 2008 bis 2013 erzielt (bitte differenziert nach Jahren und Steuergläubigern), und hat sich dieses Instrument nach Ansicht der Bundesregierung hinsichtlich der Umsetzung des Gebots leistungs-und wettbewerbsgerechter Besteuerung bewährt (bitte mit Begründung)?