Steuerliche Mindereinnahmen bei einer Modifikation des Einkommensteuertarifs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche steuerlichen Mindereinnahmen (volle Jahreswirkung) würden sich nach Schätzung der Bundesregierung ergeben, wenn der geltende Einkommensteuertarif dahingehend modifiziert wird, dass die Grenzbelastung bei dem Tarifeckwert von 13 669 Euro (zu versteuernden Einkommen) auf 20 Prozent abgesenkt wird und der bisherige Tarifeckwert (zu versteuerndes Einkommen), der den Beginn der ersten Proportionalzone markiert, von 53 666 Euro auf 60 000 Euro erhöht wird (bitte differenziert nach Steuergläubigern und Steuerarten angeben), und wie teilen sich die steuerlichen Entlastungen auf die Einkommensdezile der Steuerpflichtigen auf (bitte mit Darstellung der Entlastungen pro Dezil)?