Steuerliche Gleichbehandlung von politischen Parteien und Wählergemeinschaften
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung vom 17. April 2008 – Az. 2 Bvl 4/05 – erklärt hat, dass politische Parteien und Wählergemeinschaften steuerlich grundsätzlich gleichzubehandeln seien, die Tatsache, dass die den nach § 34 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) genannten Höchstbetrag übersteigenden Spenden zwar bei Parteien nach § 10b EStG als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können, nicht jedoch bei Wählervereinigungen, und sieht die Bundesregierung hier Änderungsbedarf im Sinne der Gleichbehandlung?