Steuerliche Gestaltungen des § 20 Umwandlungssteuergesetzes hinsichtlich der Besteuerung von Betriebsvermögen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche steuerlichen Gestaltungen sind der Bundesregierung bekannt, bei denen die derzeitige Regelung des § 20 UmwStG zu anderen Wirtschaftsgütern, wonach diese bis zur Höhe des Buchwertes des eingebrachten Betriebsvermögens gewährt werden können, dazu genutzt wird, um stille Reserven steuerfrei an den Einbringenden auszukehren, und warum wurden im Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Bundestagsdrucksache 18/4902) keine Steuermehreinnahmen für die geplanten Maßnahmen im Bereich des UmwStG ausgewiesen (bitte mit Begründung)?