Steuerliche Erfassung des Gewinns bei forstwirtschaftlichen Betätigungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchem Grund wird die Verwertung aus dem Aufwuchs von Pflanzen (z. B. die Verwertung des Waldes) steuerlich erst zum Zeitpunkt der Veräußerung erfasst und nicht ratierlich über die Dauer des Aufwuchses, und in welchen Ländern innerhalb der Europäischen Union erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich eine steuerliche Erfassung des Gewinns bei forstwirtschaftlichen Betätigungen ratierlich bereits während des Aufwuchses und nicht erst bei der Verwertung von Pflanzen?